Batterie- & Elektroaltgeräte-Hinweise
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, entweder auf eigene Kosten an uns zurücksenden oder unentgeltlich an unserem Versandlager (Hohensteiner Str. 194, 09212 Limbach-Oberfrohna) zurückgeben. Alternativ können Sie die Batterien an den örtlichen Sammelstellen abgeben.
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, damit die Batterien wiederaufbereitet oder fachgerecht entsorgt werden können.
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z. B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Bei Batterien, die eine bestimmte Masse an Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten, wird durch die nachfolgenden Zusätze unter dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf die jeweiligen Schadstoffe hingewiesen:
- Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
- Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
- Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Informationen zu den enthaltenen Kosten gemäß Artikel 56 Absatz 4 der EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) finden Sie bei der Initiative „Batterie-Zurück“.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
Hinweise zur Elektro- und Elektronikaltgeräteentsorgung
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol bedeutet die getrennte Erfassung vom unsortierten Siedlungsabfall.
Altbatterien, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle zerstörungsfrei zu trennen. Lithiumhaltige Batterien können bei falscher Handhabung in Brand geraten oder explodieren. Vermeiden Sie mechanische Beschädigungen, Stöße oder Schläge. Nach Entnahme sind die Pole durch Abkleben zu isolieren. Beschädigte, verformte, aufgeblähte oder ausgelaufene lithiumhaltige Batterien sind getrennt einer Rückgabestelle zuzuführen.
Die Rückgabe von Elektroaltgeräten ist für private Haushalte bei den kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde (z. B. Wertstoffhof) möglich. Teilweise bieten Kommunen zudem Abholmöglichkeiten im Rahmen der Sperrmüllentsorgung an.
Bitte beachten Sie: Endnutzer sind selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

